Nachteilausgleich

Informationen zum Nachteilsausgleich

Behinderungen oder chronische Erkrankungen können Studierende erheblich beeinträchtigen. Daher besteht die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich sowohl bei den Studienbedingungen als auch im Rahmen von Prüfungen via Formular zu beantragen, um Inklusion und Chancengleichheit sicherzustellen. Dies gilt für alle Sprachen, unabhängig davon, ob es sich um eine Prüfung oder eine Abschlußklausur handelt.

Hinweise zur Antragsstellung finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Letzte Änderung: 27.01.2025 - Ansprechpartner: Oliver Graf-Potter