Informationen zur Vorgehensweise

Informationen zum Antragsverfahren für einen Nachteilsausgleich

 

Wer kann einen Antrag stellen?
Alle Studierenden, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung eine Studien- oder Prüfungsleistung nicht in der vorgesehenen Form erbringen können, haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Voraussetzung dafür ist ein (fach-)ärztliches oder psychologisches / psychotherapeutisches Attest, das eine länger andauernde oder dauerhafte Erkrankung oder Behinderung bestätigt, welche die Erbringung der Studien- oder Prüfungsleistungen teilweise oder vollständig erschwert.

 

Wie wird der Nachteilsausgleich beantragt?
Für die Antragstellung ist das Formular „Antrag auf Nachteilausgleich“ auszufüllen. Darin müssen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie deren konkrete Auswirkungen auf das Studium und die Prüfungssituation genau beschrieben werden. Es können außerdem Maßnahmen beantragt / vorgeschlagen werden, die aus fachlicher Sicht notwendig erscheinen. Dem Antrag ist ein (fach-) ärztliches Attest oder ein psychologisches Gutachten beizulegen. Der Antrag ist an die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu senden.

Der Prüfungsausschuss entscheidet in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsamt und den zuständigen Lehrkräften über den Antrag und informiert die antragstellende Person entsprechend. Danach sollte der Kursleiter oder die Kursleiterin umgehend Kontakt mit dem/der Studierenden aufnehmen, um die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen zu besprechen.


Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss spätestens bis zum Ende des Prüfungsanmeldezeitraums beim Prüfungsausschuss eingereicht werden.

 

Weitere Informationen
Das Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, Chancengleichheit zwischen Studierenden mit und ohne Beeinträchtigungen zu gewährleisten. Da die Auswirkungen von Einschränkungen individuell sind, werden die Maßnahmen im Einzelfall festgelegt. Für jede Sprache und jeden Prüfungsteil muss ein separater Antrag gestellt werden.

Falls die Beeinträchtigungen auch die Teilnahme an den Sprachkursen betreffen, sollten sich die Studierenden direkt nach der Kursanmeldung an den Prüfungsausschuss wenden.

Für einen Nachteilsausgleich aufgrund von Schwangerschaft, Erziehungs- oder Pflegeverantwortung nutzen Sie bitte die Informationsangebote des Büros für Gleichstellung und Familie.

Letzte Änderung: 13.01.2025 - Ansprechpartner: Oliver Graf-Potter