Zeugniszweitschriften
Das Sprachenzentrum fertigt bei Verlust eines Sprachzeugnisses auf Antrag an das Prüfungsamt eine Zweitschrift aus. Für Beglaubigungen von anderen Zeugnissen bzw. Bestätigungen der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (außer FME) wenden Sie sich an das Campus-Service-Center. Nähere Informationen finden Sie hier.
Für Amtshandlungen und für sonstige Leistungen, ohne dass sie Amtshandlungen sind, werden von der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Gebühren und Pauschbeträge für Auslagen nach der ALLGO LSA und dem Kostentarif (Anlage zur ALLGO LSA) in seiner jeweiligen Fassung erhoben. Siehe hier: Allgemeine Gebührenordnung der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (außer FME) vom 13.05.2011
Zeugniszweitschrift / Ersatzurkunde |
wird nach Recherche- und Arbeitsaufwand berechnet. |
Die Gebühren überweisen Sie bitte an das Dezernat Finanzangelegenheiten.
Empfänger | Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg |
Kreditinstitut | Deutsche Bundesbank Magdeburg |
Konto-Nr. | 81001502 |
BLZ | 81000000 |
BIC | MARKDEF 1810 |
IBAN | DE64 8100 0000 0081 0015 02 |
Verwendungszweck | Titel 11101 - 115100000, Name |
Öffnungszeiten
Mo - Fr | Nur nach Absprache/ Termin |
Kassenangestellte | Silke Brandes |
Telefon | 0391 / 67-12115 |
silke.brandes@ovgu.de |
Nach Vorlage des Zahlungsbelegs im Prüfungsamt erfolgt die Ausfertigung der Zeugniszweitschrift.