Erste Hilfe bei Problemen

Sie sind unzufrieden mit der Prüfungsvorbereitung in den Kursen, dem Prüfungsverlauf oder Ihrer Note/einer Teilnote? Sie fühlen sich ungerecht behandelt oder benachteiligt? Was tun?

Unzufrieden mit einem Kurs/einer Prüfungsvorbereitung in einem Kurs?

Sprechen Sie zuerst mit der Lehrkraft und schildern Sie möglichst konkret/anhand konkreter Beispiele Ihre Sichtweise und Ihre Probleme/Wünsche.

  • Keine merkbare Veränderung nach dem Gespräch?

Vereinbaren Sie einen Termin mit dem/der Fachbereichsleiter/in und schildern Sie möglichst konkret/anhand konkreter Beispiele Ihre Sichtweise und Ihre Probleme/Wünsche und den Verlauf des Gespräches mit der Lehrkraft. Der/die Fachbereichsleiter/in entscheidet, ob ein weiteres Gespräch unter Beteiligung der Lehrkraft sinnvoll und nötig ist.

  • Immer noch keine Lösung aus Ihrer Sicht?

Wenden Sie sich an den Geschäftsführenden Leiter des Sprachenzentrums.

Unzufrieden mit einem Prüfungsverlauf, einer Teilnote oder der Gesamtnote?

Vereinbaren Sie mit Ihrem Prüfer/Ihrer Lehrkraft einen Termin zur Einsichtnahme in Ihre Prüfungsunterlagen. Besprechen Sie dabei alle offenen Fragen und schildern Sie möglichst konkret/anhand konkreter Beispiele Ihre Sichtweise.

  • Keine Ergebnis oder Veränderung nach dem Gespräch?

Vereinbaren Sie einen Termin mit dem/der Fachbereichsleiter/in und schildern Sie möglichst konkret/anhand konkreter Beispiele Ihre Sichtweise und den Verlauf des Gespräches mit der Lehrkraft. Der/die Fachbereichsleiter/in entscheidet, ob ein weiteres Gespräch unter Beteiligung der Lehrkraft sinnvoll und nötig ist.

  • Immer noch keine Lösung aus Ihrer Sicht?

Sie können eine schriftliche Beschwerde (bitte auf Papier, keine E-Mail), in der Sie möglichst konkret Ihr Problem und Ihre Sichtweise beschreiben, an den Prüfungsausschuss des Sprachenzentrums richten. Sie können den Brief über Herr Graf-Potter (Prüfungsamt) an den Prüfungsausschuss leiten.

Bitte beachten Sie:

Der Prüfungsausschuss ist die letzte Instanz. Seine Entscheidungen, die Ihnen in schriftlicher Form zugehen werden, sind bindend.

Tipp:

Mit Freundlichkeit kommt man in der Regel sehr viel weiter als mit verletzendem Meckern.

Letzte Änderung: 19.12.2024 - Ansprechpartner: Célia Bernez