Erste Hilfe bei Problemen
Sie sind unzufrieden mit der Prüfungsvorbereitung in den Kursen, dem Prüfungsverlauf oder Ihrer Note/einer Teilnote? Sie fühlen sich ungerecht behandelt oder benachteiligt? Was tun?
Unzufrieden mit einem Kurs/einer Prüfungsvorbereitung in einem Kurs?
Sprechen Sie zuerst mit der Lehrkraft und schildern Sie möglichst konkret/anhand konkreter Beispiele Ihre Sichtweise und Ihre Probleme/Wünsche.
- Keine merkbare Veränderung nach dem Gespräch?
Vereinbaren Sie einen Termin mit dem/der Fachbereichsleiter/in und schildern Sie möglichst konkret/anhand konkreter Beispiele Ihre Sichtweise und Ihre Probleme/Wünsche und den Verlauf des Gespräches mit der Lehrkraft. Der/die Fachbereichsleiter/in entscheidet, ob ein weiteres Gespräch unter Beteiligung der Lehrkraft sinnvoll und nötig ist.
- Immer noch keine Lösung aus Ihrer Sicht?
Wenden Sie sich an den Geschäftsführenden Leiter des Sprachenzentrums, bzw. an die Wissenschaftlicher Leiter*innen (falls vorhanden).
Unzufrieden mit einem Prüfungsverlauf, einer Teilnote oder der Gesamtnote?
Vereinbaren Sie mit Ihrem Prüfer/Ihrer Lehrkraft einen Termin zur Einsichtnahme in Ihre Prüfungsunterlagen. Besprechen Sie dabei alle offenen Fragen und schildern Sie möglichst konkret/anhand konkreter Beispiele Ihre Sichtweise.
- Keine Ergebnis oder Veränderung nach dem Gespräch?
Vereinbaren Sie einen Termin mit dem/der Fachbereichsleiter/in und schildern Sie möglichst konkret/anhand konkreter Beispiele Ihre Sichtweise und den Verlauf des Gespräches mit der Lehrkraft. Der/die Fachbereichsleiter/in entscheidet, ob ein weiteres Gespräch unter Beteiligung der Lehrkraft sinnvoll und nötig ist.
- Immer noch keine Lösung aus Ihrer Sicht?
Sie können eine schriftliche Beschwerde (bitte auf Papier, keine E-Mail), in der Sie möglichst konkret Ihr Problem und Ihre Sichtweise beschreiben, an den Prüfungsausschuss des Sprachenzentrums richten. Sie können den Brief über Herr Graf-Potter (Prüfungsamt) an den Prüfungsausschuss leiten.
Bitte beachten Sie:
Der Prüfungsausschuss ist die letzte Instanz. Seine Entscheidungen, die Ihnen in schriftlicher Form zugehen werden, sind bindend.
Tipp:
Mit Freundlichkeit kommt man in der Regel sehr viel weiter als mit verletzendem Meckern.