Credit Points
Vergabe von Credit Points in Lehrveranstaltungen des Sprachenzentrums
(gültig ab Wintersemester 2024/ 2025)
1. Der Erwerb von Credit Points ist möglich in allen Niveaustufen bzw. Kursabschnitten bei:
- curricularer Verankerung der Sprachkurse in Studiendokumenten bzw. im Learning
Agreement
- Kursanwesenheit von mindestens 75 Prozent
- erfolgreicher Leistungsüberprüfung (Prüfungsleistungen, Studienleistungen).
2. Das Sprachenzentrum bestätigt auf der „Bescheinigung für erbrachte Studienleistungen“ Credit Points in Höhe von:
- 10 CP für einen Sprachkurs mit 8-10 SWS [1]
- 15 CP für einen Sprachkurs mit 12 SWS [2]
- 2 CP für einen Sprachkurs mit 2 SWS [3]
- 5 CP für einen Kursteil mit 4 SWS [4]
- Quereinsteiger erhalten nach erfolgreicher Niveaustufenprüfung Credit Points in Höhe der gesamten Niveaustufe.
3. Die finale – ggf. gemäß gültiger Studiendokumente abweichende – Anerkennung von Credit Points erfolgt durch:
- die Prüfungsämter der Fakultäten bzw.
- das International Office.
Dafür ist dort das Zertifikat bzw. die „Bescheinigung für erbrachte Studienleistungen“ vorzulegen.