Geschäftordnung des Prüfungsausschuss

  1. Für die Planung, Organisation und Kontrolle aller Prüfungen ist der Prüfungsausschuss (PA) des Sprachenzentrums (SPRZ) der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (OVGU) zuständig. Er entscheidet in allen Prüfungsangelegenheiten, sofern nicht eine andere Zuständigkeit vorliegt.1

  2. Er setzt sich zusammen aus dem Wissenschaftlichen Leiter2 des SPRZ, dem Geschäftsführer, dem Vorsitzenden des PA sowie den Leitern der einzelnen Sprachlehrbereiche, wobei Sprachgruppen zusammengefasst werden. Bei Bedarf können weitere Lehrkräfte hinzugezogen werden.

    Der Vorsitzende des PA3 sowie sein Stellvertreter werden vom Wissenschaftlichen Leiter eingesetzt. Der Vorsitzende vertritt den PA nach außen und führt in enger Zu- sammenarbeit mit seinem Stellvertreter die laufenden Geschäfte.

  3. Der PA trifft sich grundsätzlich einmal pro Semester sowie kurzfristig bei auftretenden Problemen.

  4. Der PA kann in widerruflicher Weise die Erledigung einzelner Aufgaben ohne grundsätzliche Bedeutung sowie eilige Angelegenheiten auf den Vorsitzenden übertragen.

  5. Der PA legt nach Absprache mit den einzelnen Lehrbereichen und sich ergebenden Notwendigkeiten Prüfungsordnungen und Durchführungsbestimmungen fest. Dabei orientiert er sich an entsprechenden Rahmenordnungen. Der PA stellt sicher, dass die veröffentlichten Prüfungsordnungen samt Durchführungsbestimmungen immer dem aktuellen Stand entsprechen.

  6. Bei strittigen Fragen erfolgt eine Abstimmung der PA-Mitglieder per Handzeichen. Bei Gleichstand entscheidet die Stimme des Wissenschaftlichen Leiters bzw. des Ge-schäftsführers.

  7. Der PA ist beschlussfähig, wenn neben dem Vorsitzenden des PA der Wissenschaftliche Leiter bzw. der Geschäftsführer und mindestens ein weiteres Mitglied anwesend sind.

  8. Bei Sitzungen des PA ist ein Ergebnisprotokoll mit allen Festlegungen zu führen, von dem jedes Mitglied eine Kopie erhält. Alle festangestellten Lehrkräfte werden vom PA-Vorsitzenden über neue Festlegungen durch laufend nummerierte „Mitteilungen des PA“ in Kenntnis gesetzt.

  9. Die Leiter der Sprachlehrbereiche bestellen die Prüfer für ihren jeweiligen Bereich aus dem Kreis der hauptamtlichen Mitarbeiter und der Lehrbeauftragten.

  10. Die Mitglieder des PA überwachen die Qualität der verwendeten Prüfungsmaterialien in ihren Zuständigkeitsbereichen sowie die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen.
  11. Der PA entscheidet über geltend gemachte Einsprüche von Kursteilnehmern in Absprache mit den jeweiligen Lehrkräften und begründet seine Entscheidungen in schriftlicher Form.
  12. In der Verantwortung des PA liegt die ordnungsgemäße Archivierung der Prüfungsergebnisse. Die Archivierung und eine eventuell erforderliche Zweitschriftausfertigung von Zeugnissen/Zertifikaten werden wie folgt geregelt: Prüfungsergebnisse sind auf Prüfungsprotokollen zu dokumentieren. Diese allein sind maßgeblich für das Erstellen von Zeugnissen/Zertifikaten oder ggf. von Zweitschriften. Die Prüfungsprotokolle verbleiben gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen im Sprachenzentrum bzw. Universitätsarchiv. Bei Zeugnis-/Zertifikatsverlust kann auf Antrag an den jeweiligen Lehrbereichsleiter und gegen geltende Gebühr eine Zweitschrift erstellt werden.
  13. Die Zeugnisse/Zertifikate des SPRZ werden vom Wissenschaftlichen Leiter sowie vom Vorsitzenden des PA bzw. in deren Abwesenheit von ihren Stellvertretern „im Auftrag“ unterzeichnet.
  14. Die Mitglieder des PA sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  15. Die Sitzungen des PA sind nicht öffentlich.

 

1 Für Latein und Altgriechisch regelt die Verordnung zur Durchführung der Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Kleinen Latinums, des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 1. März 1995 die Prüfungsangelegenheiten. 
2 Es sind stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermaßen gemeint; aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Form verwendet. 
3 Der Vorsitzende des PA wird aus dem Kreis des gesamten festangestellten Personals benannt.

 

ausgefertigt durch: Prüfungsausschuss

genehmigt durch: Wissenschaftlicher Leiter

Magdeburg, den 08.10.1997 / überarbeitete Fassung vom 26.05.2011 

Letzte Änderung: 17.01.2024 - Ansprechpartner: Webmaster