Erste Hilfe bei Problemen

Sie sind unzufrieden mit der Prüfungsvorbereitung in den Kursen, dem Prüfungsverlauf oder Ihrer Note/einer Teilnote? Sie fühlen sich ungerecht behandelt oder benachteiligt? Was tun?

Unzufrieden mit einem Kurs/einer Prüfungsvorbereitung in einem Kurs?

Sprechen Sie zuerst mit der Lehrkraft und schildern Sie möglichst konkret/anhand konkreter Beispiele Ihre Sichtweise und Ihre Probleme/Wünsche.

  • Keine merkbare Veränderung nach dem Gespräch?

Vereinbaren Sie einen Termin mit dem/der Fachbereichsleiter/in und schildern Sie möglichst konkret/anhand konkreter Beispiele Ihre Sichtweise und Ihre Probleme/Wünsche und den Verlauf des Gespräches mit der Lehrkraft. Der/die Fachbereichsleiter/in entscheidet, ob ein weiteres Gespräch unter Beteiligung der Lehrkraft sinnvoll und nötig ist.

  • Immer noch keine Lösung aus Ihrer Sicht?

Wenden Sie sich an den Geschäftsführenden Leiter des Sprachenzentrums bzw. an die Wissenschaftliche Leiterin.

Unzufrieden mit einem Prüfungsverlauf, einer Teilnote oder der Gesamtnote?

Vereinbaren Sie mit Ihrem Prüfer/Ihrer Lehrkraft einen Termin zur Einsichtnahme in Ihre Prüfungsunterlagen. Besprechen Sie dabei alle offenen Fragen und schildern Sie möglichst konkret/anhand konkreter Beispiele Ihre Sichtweise.

  • Keine Ergebnis oder Veränderung nach dem Gespräch?

Vereinbaren Sie einen Termin mit dem/der Fachbereichsleiter/in und schildern Sie möglichst konkret/anhand konkreter Beispiele Ihre Sichtweise und den Verlauf des Gespräches mit der Lehrkraft. Der/die Fachbereichsleiter/in entscheidet, ob ein weiteres Gespräch unter Beteiligung der Lehrkraft sinnvoll und nötig ist.

  • Immer noch keine Lösung aus Ihrer Sicht?

Sie können eine schriftliche Beschwerde (bitte auf Papier, keine E-Mail), in der Sie möglichst konkret Ihr Problem und Ihre Sichtweise beschreiben, an den Prüfungsausschuss des Sprachenzentrums richten. Sie können den Brief über Frau Nielsen (Prüfungsamt) an den Prüfungsausschuss leiten.

Bitte beachten Sie:

Der Prüfungsausschuss ist die letzte Instanz. Seine Entscheidungen, die Ihnen in schriftlicher Form zugehen werden, sind bindend.

Tipp:

Mit Freundlichkeit kommt man in der Regel sehr viel weiter als mit verletzendem Meckern.

Letzte Änderung: 07.07.2021 - Ansprechpartner: Webmaster