Geschäftordnung des Prüfungsausschuss

  1. Für die Planung, Organisation und Kontrolle aller Prüfungen ist der Prüfungsausschuss (PA) des Sprachenzentrums (SPRZ) zuständig. Er entscheidet in allen Prüfungsangelegenheiten, sofern keine andere Zuständigkeit vorliegt.
    Er setzt sich zusammen aus Wissenschaftlicher und Geschäftsführender Leitung, dem PA-Vorsitz samt Stellvertretung sowie den Fachbereichsleitenden, wobei gegebenenfalls Fachbereiche zusammengefasst werden. Bei Bedarf werden weitere Lehrkräfte und die Vertretung des Prüfungsamts hinzugezogen.
    Der PA-Vorsitzende und seine Stellvertretung werden von der Wissenschaftlichen Leitung bestimmt. Beide vertreten den PA nach außen und führen die laufenden Geschäfte.

  2. Der PA trifft sich grundsätzlich einmal pro Semester sowie bei kurzfristig auftretenden Problemen.

  3. Der PA kann in widerruflicher Weise die Erledigung einzelner Aufgaben ohne grundsätzliche Bedeutung sowie eilige Angelegenheiten auf den PA-Vorsitz und seine Stellvertretung übertragen.

  4. Der PA legt nach Absprache mit den einzelnen Fachbereichen und sich ergebenden Notwendigkeiten Prüfungsordnungen und Durchführungsbestimmungen fest. Dabei orientiert er sich an entsprechenden Rahmenordnungen. 
    Der PA stellt sicher, dass die veröffentlichten Prüfungsordnungen samt Durchführungsbestimmungen dem aktuellen Stand entsprechen.

  5. Bei strittigen Fragen erfolgt eine Abstimmung der PA-Mitglieder per Handzeichen. Bei Gleichstand entscheidet die Stimme der Wissenschaftlichen bzw. Geschäftsführenden Leitung.

  6. Der PA ist mit drei Mitgliedern beschlussfähig.

  7. Bei Sitzungen des PA ist ein Ergebnisprotokoll mit allen Festlegungen zu führen, zu dem alle Mitglieder elektronischen Zugang haben. Festangestellte Lehrkräfte werden vom PA-Vorsitzenden über neue Festlegungen durch fortlaufend nummerierte „Bekanntmachungen des PA“ in Kenntnis gesetzt. (Die jeweiligen Fachbereichsleitenden informieren gegebenenfalls die Lehrbeauftragten).

  8. Die Mitglieder des PA überwachen die Qualität der verwendeten Prüfungsmaterialien in ihren Zuständigkeitsbereichen sowie die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Bewertung der Prüfungen.

  9. Der PA entscheidet über Einsprüche von Studierenden in Absprache mit den jeweiligen Lehrkräften und begründet seine Beschlüsse in schriftlicher Form.

  10. Die Sitzungen des PA sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des PA sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Magdeburg, den 08.10.1997 / überarbeitete Fassung vom 05.01.2022

Letzte Änderung: 14.09.2022 - Ansprechpartner: Célia Bernez