Allgemeine Hinweise

  • Bereitzuhalten sind:
    • Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Studierendenausweis)
    • Zulassungsbescheid vom Studierendensekretariat (Einladung zur DSH mit Bewerbernummer)
    • Schreibmaterialien (Bleistifte sind nicht erlaubt!)
    • einsprachiges Wörterbuch (Digitale Wörterbücher sind nicht erlaubt!)
  • Handys sind vor der Prüfung auszuschalten und in die Tasche zu stecken. Die Tasche stellen Sie an den Rand des Hörsaals.
  • Das Verwenden nicht erlaubter Hilfsmittel (z. B. Spickzettel, Abgucken vom Nachbarn, Sprechen mit dem Nachbarn) führt zum Nichtbestehen der DSH. Die Wörterbücher werden stichprobenartig kontrolliert.
  • Sie sprechen nur, wenn Sie vom Prüfenden dazu aufgefordert werden. Während der Bearbeitungszeit dürfen Sie keine Fragen stellen.
  • Wenn Sie zur Toilette müssen, signalisieren Sie das, indem Sie mit den Händen ein „T“ zeigen. Nachdem Sie die Erlaubnis vom Prüfenden bekommen haben, dürfen Sie zur Toilette gehen.
  • Nach Ablauf der Bearbeitungszeit dürfen Sie nicht weiterschreiben. Legen Sie unbedingt den Stift weg. Andernfalls gilt die DSH als nicht bestanden".
  • Zwischen den Prüfungsteilen „Hörverstehen“ und „Vorgabenorientierte Textproduktion“ erfolgt eine Pause von 30 Minuten.
  • Die Prüfungsteile „Leseverstehen“ und „Wissenschaftssprachliche Strukturen“ werden zusammenhängend geprüft, das heißt, es erfolgt keine Pause.

Letzte Änderung: 25.07.2024 - Ansprechpartner: Franca Santarelli