Krankmeldung bei Prüfungsunfähigkeit

Beschluss der Senatskommission für Studium und Lehre zur Attestierung von Prüfungsunfähigkeit

  1. Der Nachweis für die Prüfungsunfähigkeit ist vom Studierenden zu erbringen. Die entsprechende Bescheinigung ist in den zuständigen Prüfungsämtern oder im Campus-Service-Center (Prüfungsamt) umgehend vorzulegen.
  2. Dem Prüfungsamt ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes (gelbes Formular) vorzulegen. Wird auf dem Formular dem Prüfungsausschuss nicht empfohlen, die Prüfungsunfähigkeit anzuerkennen, ist zusätzlich das Formular „Prüfungsunfähigkeit“ (Formular D) einzureichen.
  3. Liegt dem Prüfungsamt für eine Prüfung mehrfach eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit für die jeweilige Prüfung vor, sollte vom für die Prüfung verantwortlichen Hochschullehrer ein Beratungsgespräch durchgeführt werden.
  4. Ist der Prüfling 3-mal nicht zur Prüfung angetreten, kann ein Amtsärztliches Attest von der Prüfungsbehörde verlangt werden.

gez. Prof. Dr. F. Scheffler
Prorektorin für Studium und Lehre

Formular D (Prüfungsunfähigkeit)

Letzte Änderung: 07.07.2021 - Ansprechpartner: Webmaster